ÖPP

Öffentlich Private Partnerschaften, kurz ÖPP (oder auch englisch PPP – Public Private Partnership genannt), sind langfristig angelegte, vertraglich geregelte Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand mit einem privaten Partner. Im Bereich des Ausbaus der Infrastruktur und der Verkehrswege übernimmt der private Partner im Rahmen des ÖPP Projekts den Bau oder Ausbau eines definierten Streckenabschnitts und erhält und betreibt diesen Abschnitt für einen Zeitraum von zumeist 30 Jahren. Die öffentliche Hand bleibt aber zu jeder Zeit Eigentümer des Verkehrsweges und kontrolliert die Leistungserbringung des privaten Partners.

ÖPP haben sich mittlerweile auch in Deutschland als Instrument zur Realisierung von öffentlichen Infrastrukturprojekten etabliert. Wesentliches Ziel der ÖPP Projekte im Bereich der öffentlichen Infrastruktur ist die schnelle Beseitigung von Lücken oder Engpässen im Straßennetz. Durch ÖPP wird neben der herkömmlichen Durchführung von Baumaßnahmen eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dringend notwendige Infrastrukturmaßnahmen schneller und mit hoher langfristiger Kostensicherheit umzusetzen. Die langfristige Bindung und Planung des privaten Partners sorgt zudem für eine effiziente und nachhaltige Realisierung von Projekten.

Hier, im Projekt A94 Forstinning – Marktl ist der private Partner des Bundes die Isentalautobahn GmbH & Co. KG mit späterem Sitz in Ampfing (Landkreis Mühldorf). Ihr obliegt der Ausbau der A94 zwischen Pastetten und Heldenstein mit anschließendem Betrieb und Erhaltung des gesamten Abschnitts Forstinning - Marktl. Es handelt sich bei dem Projekt A94 um ein sogenanntes Verfügbarkeitsmodell, d.h. der private Partner erhält aus dem öffentlichen Haushalt ein über den gesamten Vertragszeitraum verteilt vertraglich fest vereinbartes Entgelt, abhängig von der Verfügbarkeit der Strecke und der Qualität der erbrachten Leistungen.

So wird bei einer nur eingeschränkt verfügbaren Vertragsstrecke, also zum Beispiel bei einer Einschränkung der zur Verfügung stehenden Fahrstreifen oder einer Begrenzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wegen Fahrbahnmängeln das monatlich gezahlte Entgelt, das Verfügbarkeitsentgelt, entsprechend der vertraglichen Regelungen gekürzt.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit wird der betreffende Vertragsabschnitt in einem bereits bei Vertragsschluss definierten Zustand einschließlich der Aufgabenverantwortung an den Bund wieder zurückgegeben.

Weitere interessante Informationen zum Thema ÖPP finden Sie auch auf der Webseite der VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH unter
VIFG Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH.